Bundesverfassungsgericht beschränkt Vorratsdatenspeicherung
- Posted by bluelupo am 02.03.2010
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In seinem heutigen Urteil hat das Karlsruher Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung stark eingeschränkt. Die Richter haben die Bedingungen unter denen eine Vorratsspeicherung verschärft. Getrennte Speicherung, Verschlüsselung der Daten, Vier-Augen-Prinzip mit einen moderen Authentifizierungsverfahren bei Einsicht in die Daten und Protokollierung bei Zugriff und Löschung. Zugriff haben nur Staatsanwaltschaften, Polizei und Geheimdienste bei einer richterlichen Verfügung.
Fortsetzung:
Video zur Urteilsverkündung:
Quelle: ZDF, Youtube
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